I. Allgemeines
Diese Mietbedingungen sind Bestandteil jedes abgeschlossenen Vertrages,
soweit dieser nichts Abweichendes enthält. Abweichende Vereinbarungen
bedürfen der
Schriftform.
II.
Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter über den beabsichtigten
Verwendungszweck genaustes zu informieren. Der Mieter ist verpflichtet,
sich bei Übernahme bzw. vor
Versand oder vor Inbetriebnahme der Geräte und des Zubehörs
von deren einwandfreiem Zustand, richtiger Funktion oder Vollständigkeit
zu überzeugen. Der Mieter ist in
jedem Fall verpflichtet, vor der beabsichtigten Inbetriebnahme die Geräte
vollständig zu erproben. Die Übernahme der Geräte gilt
als Bestätigung des einwandfreien und
vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustandes.
III.
Die Mietzeit beginnt mit dem Tage der Auslieferung und endet mit dem
Tage der Rückgabe an das Lager des Vermieters. Die Mietgebühren
werden ausschließlich nach
vollen Tagessätzen berechnet.
IV.
Der Mieter ist verpflichtet den Vermieter für den Fall, dass er
die Mietgegenstände nicht zum vereinbarten Zeitpunkt übernehmen
kann oder vom Vertrag zurückzutreten
beabsichtigt, unverzüglich hiervon in Kenntnis zu setzen. Notfalls
ist eine telegraphische Anzeige erforderlich.
Der Vermieter kann für den Fall, dass der Mieter 14 Tage vor der
vereinbarten Mietzeit von diesem Vertrag zurücktritt, gleichwohl
aus welchem Grund, vom Mieter einen
Schadensersatz in Höhe von 15% des vereinbarten Mietzins verlangen.
Der Schadensersatzanspruch des Vermieters erhöht sich bei Rücktritt
von diesem Vertrag innerhalb
1 Woche vor der vereinbarten Mietzeit um 15% auf 30% dieses Mietzins.
Erfolgt der Rücktritt erst 3 Tage vor der vereinbarten Mietzeit
erhöht sich der
Schadensersatzanspruchs des Vermieters um weitere 20% auf 50% des Mietzins.
Für den Fall, dass der Mieter erst am Tage des Beginns der vereinbarten
Mietzeit zurücktritt, wird der Mietzins zu 100% als Schadensersatz
fällig.
V.
Alle Transport und Verpackungskosten gehen zu lasten des Mieters. Die
Rücksendung hat frei Haus an die Adresse des Vermieters zu erfolgen.
Der Mieter trägt die
Transportgefahr.
Mengenabweichungen von dem Lieferschein oder der Rechnung sind unverzüglich
nach Empfang der Ware uns zu melden.
Die in Ziffer II vereinbarten Verpflichtungen bleiben hiervon unberührt.
Der Mieter hat eventuelle Transportschäden unverzüglich dem
Vermieter anzuzeigen.
VI.
1. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit auf Seiten des Vermieters
ist ausgeschlossen. Der Vermieter haftet nicht für mittelbare und
Folgeschäden, hilfsweise wird die
Haftung auf einen Tagesmietzins beschränkt.
2. Der Vermieter haftet nicht für grobes Verschulden seiner Erfüllungsgehilfen.
VII.
Für unsere Kraftfahrzeuge gelten folgende Bestimmungen:
1. Die Fahrzeuge werden nur mit unserem Personal vermietet.
2. Transportgebühren sind nicht in den Mietgebühren enthalten
und werden zusätzlich gesondert berechnet und auf Wunsch separat
ausgewiesen.
VIII.
Alle empfangenen Mietgegenstände sind grundsätzlich nicht
versichert.
Bei Anmietung der Geräte mit unserem Personal hat der Mieter dafür
Sorge zu tragen, dass alles den Umständen nach mögliche von
ihm bzw. von ihm beauftragte Personen
unternommen wird, um Schaden oder Verlust der Geräte zu vermeiden.
Bei einer schuldhaften Verletzung dieser vereinbarten Pflicht des Mieters
und ebenso bei der
Anmietung von Geräten ohne Personal haftet der Mieter in vollen
Umfang mit dem Wiederbeschaffungswert für sämtliche Schäden
und Verlust.
Für entstandene Schäden vor Ort, insbesondere durch unsachgemäße
Handhabung der Geräte durch den Mieter verursachte Schäden,
übernimmt der Vermieter keine
Haftung.
Reparatureingriffe des Mieters sind nicht zulässig.
IX.
Der Mieter verpflichtet sich für die Dauer der von ihm zugetragenen
Reparaturen oder Wiederbeschaffung bei Totalschaden oder Verlust in
Höhe des Mietzinses zu bezahlen.
X.
Die Rechnungen sich falls nicht anders schriftlich vereinbart, spätestens
am Tage der Auslieferung bzw. Abholung der Geräte in Bar ohne Abzug
zur Zahlung fällig und zwar
noch vor der Übernahme der Mietgegenstände durch den Mieter.
Wird eine andere Zahlungsweise vereinbart, tritt ohne weitere Mahnung
Verzug 7 Tage nach dem Rechnungsdatum bzw. nach dem Auslieferungs- /abholungstag
ein. Bei
Rechnungsbeträgen über 200,00 € kann der Vermieter eine
Unterschrift einer weiteren Person, die selbstschuldnerisch neben dem
Mieter haftet verlangen.
Der Vermieter behält sich vor vom Mieter eine Kaution in Höhe
der gesetzlichen Zulässigkeit zu verlangen.
Der Vermieter
kann Zwischenabrechnungen vornehmen und entsprechende angemessene Abschlagszahlungen
verlangen.
In Fällen des Zahlungsverzugs kann der Vermieter für alle
offenen Forderungen Zinsen in Höhe von mindestens 2,5 % über
dem jeweiligen Bundesbankdiskont anfordern. Im
Falle des Zahlungsverzuges ist der Vermieter darüber hinaus berechtigt,
die weitere Benutzung der Geräte mit sofortiger Wirkung zu untersagen
und die Zurückgabe zu
verlangen. Dies gilt auch, wenn Zahlungen aus einem anderen Mietverhältnis
offen sind.
XI.
Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen ist Köln.
Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche
aus der Geschäftsbindung mit Vollkaufleuten einschließlich
Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlicher
Gerichtsstand Köln. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Mieter
keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluß
seinen Wohnsitz oder
gewöhnlichen zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
Dieser Vertrag und seine Erfüllung unterliegt dem Deutschen Recht.
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so berührt
dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksamen
Bestimmungen sind durch
wirksame Bestimmungen zu ersetzen, die dem verfolgten wirtschaftlichen
Zweck am nächsten kommen.